Datenschutz
UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Alle Angebote und Lieferungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie im Voraus durch uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise
Schriftlich oder mündlich offerierte Preise können nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn auch die in der Offerte genannten Mengen unverändert bestellt werden. Im Übrigen behalten wir uns Preisänderungen ausdrücklich vor. Wenn nichts Anderes vermerkt, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk. Sind die angegebenen Preise als empfohlene Endverkaufspreise deklariert, werden an die Wiederverkäufer die Verkaufspreise, abzüglich den Wiederverkaufsrabatt, zuzüglich die Mehrwertsteuer verrechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten.
Erstaufträge von Neukunden können nur auf Vorkasse mit 2 % Skonto geliefert werden. Folgendes gilt nur für Schweizer Kunden: Holt der Kunde die Waren direkt ab Lager, wird ihm ein Abholrabatt von 5 % gewährt. Wird die Ware bar bezahlt, erhält er 2 % Barzahlungsrabatt vom netto Fakturawert.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum des Verkäufers. Wird die Ware vor der Bezahlung weiter veräussert, so tritt der Käufer schon mit Abschluss des Geschäftes mit dem Verkäufer die Forderung aus der Weiterveräusserung in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an den Verkäufer ab, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Kosten von evtl. Inkasso trägt der Käufer. Bei Abnahmeverzug durch den Käufer ist der Verkäufer zur sofortigen Weiterveräusserung der Ware berechtigt.
Zugesagte Lieferungen kann der Verkäufer stornieren, sofern am Liefertage nicht alle fälligen Rechnungsbeträge bezahlt oder die Auskünfte über den Käufer in finanzieller Hinsicht nicht zufriedenstellend sind.
5. Spedition, Porto-, Zoll- und Frachtkosten
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers. Nutzen und Schaden gehen an den Käufer bei der Übernahme ab Werk über. Mehrweggebinde wer-den bei der Lieferung 1:1 getauscht. Falls diese Gebinde bei der Anlieferung nicht getauscht werden können, trägt der Käufer die daraus entstehenden Zusatzkosten. Für die Schweiz gilt Frankolieferung, frei Trottoir oder Laderampe, ab CHF 800.- netto Fakturawert. Liegt der netto Fakturawert zwischen CHF 500- 800, wird ein Transportkostenanteil von CHF 50.-, darunter werden CHF 73.- pro Sendung berechnet.
Paketversand gemäss Postpac-Tarif + CHF 8.- für Verpackungskosten. Für eingeschränkte oder fixe Anlieferzeiten, sowie Anlieferungen vor 10.00 h, werden CHF 50, bei Anlieferungen vor 08.00 h CHF 80 Zuschlag pro Abladestelle verrechnet. Für die Verbringung der Ware in ein Stockwerk, einen Keller usw. werden die effektiven Zusatzkosten verrechnet. Für Post- Express, sowie den Versand von der Schweiz ins Ausland, werden jeweils die effektiven Frachtkosten, LSVA / Maut- und Zoll / Verzollungs-Gebühren weiterverrechnet. Frachtkosten, Dienstleistungen und Zuschläge verstehen sich netto zzgl. MwSt.
6. Nutzen und Gefahr
Reklamationen über fehlende Waren oder Beschädigungen sind sofort bei Empfang der Ware beim Spediteur zu melden. Bei Selbstabholung gilt die Ware durch Unterschrift des Chauffeurs als anerkannt, und der Abholer trägt das Schadenrisiko. Beanstandungen werden nur geprüft, wenn sie spätestens 3 Arbeitstage nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Angabe der Lieferschein-, bzw. Rechnungsnummer, erhoben werden.
Die im Katalog gezeigten Abbildungen sind Fotos einzelner Stücke. Geringfügige Abweichungen in Mass und Form sowie der Farbgebung geben kein Recht zu Beanstandungen. Die Haftung erstreckt sich nur auf das von uns gelieferte Material und bis zum verrechneten Fakturabetrag.Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
7. Umfang der Lieferpflicht
Die Angaben der voraussichtlichen Lieferfrist und der Liefertermine erfolgen unverbindlich und stellen keine Ausschlussfrist dar. Wir sind um deren Einhaltung bemüht. Der Käufer kann aus einer etwaigen Überschreitung der Lieferangaben keinerlei Rechte herleiten, insbesondere kein Rücktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, die Parteien haben Anderes vereinbart. Dies gilt auch bei Vorliegen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Terrorismus, Witterungs- und Verkehrsbedingungen wie z.B. Strassensperrungen oder Staus, Brände, behördliche Massnahmen oder ähnliche Ereignisse. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden beim Käufer infolge einer Nichtlieferung. Produkteänderungen werden ohne vorherige Ankündigung im Sinne des technischen Fortschrittes vorgenommen.
Folgendes gilt nur für Schweizer Kunden: Verlangt der Käufer eine Teillieferung, falls beim vereinbarten Liefertermin nicht alle Artikel verfügbar sind, so unterliegen sowohl die Teil- als auch die Vor- bzw. die Nachlieferungen unseren in Punkt 5 beschriebenen Frachtsätzen.
8. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung örtlich und sachlich der Gerichtsstand Konolfingen in 3082 Schlosswil zuständig sein soll.
(Schweizer Kunden: Kunden mit Geschäftssitz in der Schweiz)
CH-3112 Allmendingen, 09. September 2013 – INTERHYDRO AG